Die ICT-Kommission

Die ICT-Kommission / Komiteedirektive
2004-04-07

Komiteedirektive: Die Kommission zur Analyse des Einflusses der Informationstechnik auf die Gesellschaftsentwicklung – die IT-Kommission

Dir. 1998:38

Beschlussfassung in der Kabinettssitzung am 14. Mai 1998. Zusammenfassung des Auftrages: Die Regierung beruft eine neue IT-Kommission zur Analyse des Einflusses der Informationstechnik auf die gesellschaftliche Entwicklung. Ausgehend von einer gründlichen Analyse soll die Kommission Probleme aufzeigen und auf zukünftige Möglichkeiten auf dem IT-Gebiet aufmerksam machen. Mit diesem Hintergrund soll die Kommission eine breite Nutzung der Informationstechnik fördern.

Durch die Berufung einer neuen Kommission will die Regierung unterstreichen, dass die IT-Kommission in Zukunft unter teilweise geänderten Formen arbeiten wird. Die neue Kommission soll die Regierung in ihrer Arbeit mit IT-Fragen durch Beratung und durch Vorschläge von konkreten Maßnahmen unterstützen sowie dazu beitragen, dass die Information an die Allgemeinheit gelangt.

Um der Kommission eine gute Grundlage für eine Arbeit mit weitreichenden Perspektiven zu geben, erstreckt sich ihr Auftrag über eine Periode von fünf Jahren. Die schnelle Entwicklung auf diesem Gebiet setzt voraus, dass die Kommission während ihres Auftrages imstande sein muss, die Zielsetzung der Arbeit und die Arbeitsformen zu ändern. Deswegen muss die Kommission jährlich, zusammen mit der Regierung, einen Tätigkeitsplan ausarbeiten. Darüber hinaus muss die Kommission regelmäßig während des Tätigkeitsjahres mit der Regierung beraten. Außerdem muss das Sekretariat mit der 2000-Delegation und anderen auf dem IT-Gebiet tätigen Arbeitsgruppen zusammenwirken und sie unterstützen.

Hintergrund

Die Regierung berief im Frühjahr 1994 eine Kommission zur Förderung einer breiten Nutzung der Informationstechnik in Schweden. Die Kommission stellte ihr Gutachten „Vingar åt människans förmåga“ vor („Flügel für die Fähigkeiten des Menschen“), (SOU 1994:118), dessen Empfehlungen teilweise der Stiftung zur Wissens- und Kompetenzentwicklung übergeben wurden. Diese Stiftung entstand durch einen Reichstagsbeschluss 1994 (prop. 1993/94:177, bet. 1993/94:UbU12, rskr. 1993/94:399) und hat u.a. die Aufgabe, Einsätze zu finanzieren, welche die IT-Anwendung fördern.

Im Januar 1995 wurde eine neue IT-Kommission einberufen (SB 1995:01) mit dem gleichen Hauptzweck wie die frühere, aber mit einer anderen Zusammensetzung und einem deutlicher definierten Auftrag (dir. 1995:1). Die IT-Kommission sollte der Regierung in übergreifenden und strategischen Fragen auf dem IT-Gebiet beratend beistehen. Die Kommission sollte auch Ansporn geben, die Verbreitung des Wissens unterstützen, den Ausbau des Netzwerkes begleiten, den öffentlichen Sektor anspornen und bei der Lösung rechtlicher Fragen mitwirken. Weiter sollte die Kommission die Konsequenzen für die Gesellschaftsentwicklung und besonders für die Kultur- und Medienentwicklung beobachten. Die Kommission sollte auch die internationale Entwicklung auf dem Gebiet beobachten.

Die IT-Kommission sollte gemäß ihrer Direktive Vorschläge zur Förderung der IT-Technik machen, mit der besonderen Blickrichtung auf Unternehmertum, Arbeitsleben, Ausbildung und Kompetenzentwicklung. Die Kommission hat ein Zwischengutachten im Juni 1995 abgegeben (Arbeitsprogramm der IT-Kommission 1995-96, SOU 1995:86). Im Arbeitsprogramm wird eine Reihe von prioritierten Arbeitsgebieten angegeben: Ausbildung, Wissen, Kultur, und Medien, rechtliche Fragen, Unternehmen und Verwaltung, Hersteller und Nutzer, Arbeitsleben und Arbeitsorganisation sowie Konsequenzanalysen. Weitere Gebiete, die der Auftrag der Kommission enthielt, waren, wie Frauen die Informationstechnik nutzen, das Nutzen der Informationstechnik in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Umwelt und Informationstechnik. Der Gleichstellungsaspekt sollte auf sämtlichen Gebieten beachtet werden.

Der Auftrag der IT-Kommission wurde im Juni 1996 (dir. 1996:46) erneuert und verlängert. Die neuen Direktiven enthielten teilweise neue Aufgaben, die sich u.a. auf den Antrag 1995/96:125 stützten, über Maßnahmen zur Erweiterung und Entwicklung der Nutzung der Informationstechnik (IT-Antrag). Die Arbeit sollte darauf hinzielen, Vorschläge zu konkreten Maßnahmen zu machen, die Wachstum und Beschäftigung mit Hilfe der IT-Technik fördern und den Zugang zur Informationstechnik erhöhen. Die Kommission sollte auch die Konsequenzen und die Zukunftsszenarien der IT-Technik analysieren. Im November 1996 beschloss die IT-Kommission, ein IT-rechtliches Observatorium einzurichten gemäß der Richtlinien des IT-Antrages. Das Observatorium unterstützt die IT-Kommission in ihrer Arbeit, die rechtliche Entwicklung im Rahmen der von der Kommission prioritierten Gebiete zu begleiten und selbstständig Beratungsunterlagen für die Kommission zur Beratung der Regierung in rechtlichen Fragen zu erstellen. Die Kommission hat der Regierung eine Reihe von Untersuchungsberichten und Schreiben überreicht. Am 31. Mai 1998 wird die jetzige Kommission ihr Abschlussgutachten der Regierung überreichen.

Im Januar 1995 wurde auch der IT-Rat der Jugend einberufen (dir. 1995:02), dessen Aufgabe es war, die Nutzungsmöglichkeiten der Informationstechnik in der Schule und bei den Jugendlichen zu untersuchen. Der Rat stellte in einem Zwischengutachten im März 1996 Beispiele von guter IT-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen vor (Möss och människor [Mäuse und Menschen], SOU 1996:32). Im Zusammenhang mit der Überreichung des Abschlussgutachtens des IT-Rates der Jugend, Mega-Byte (SOU 1996:181), wurde der Auftrag ein weiteres Jahr verlängert (dir. 1996:105). Dem Abschlussgutachten folgte im Dezember 1997 das weitere Gutachten „Nyckeln till Mega-Bytet“ [„Der Schlüssel zum Mega Byte“](SOU 1997:185), in dem die Vorschläge konkretisiert wurden, die in Mega-Byte vorgeschlagen waren. Die Regierung hat die Absicht, die Leitung des Jugendrates im Frühjahr 1998 zu beauftragen, bestimmte Vorschläge des IT-Rates der Jugend weiterzuentwickeln.

Der auftrag

Der Auftrag der jetzigen IT-Kommission endet am 31. Mai 1998. Die Regierung findet es wichtig, dass der Entwicklung auf dem IT-Gebiet auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Frühere IT-Kommissionen haben in den vergangenen Jahren eine lange Reihe von Fragen und Gebieten behandelt, um die großen Gesellschaftsveränderungen zu beschreiben, welche die Informationstechnik verursacht hat. Gleichzeitig haben diese Fragen für viele in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung eine große Bedeutung erlangt. Mit diesem Hintergrund sollte die neue IT-Kommission die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Informationstechnologie für die gesellschaftliche Entwicklung genauer analysieren.

Die Kommission muss einen Vorausblick haben und neue Fragen aktualisieren. Die Kommission muss Analysen erstellen mit dem Zweck, herauszustellen, welche Möglichkeiten und eventuellen Probleme die Nutzung der Informationstechnik in der Gesellschaft mit sich führen können. Die Kommission muss Vorschläge für konkrete Maßnahmen machen, wie die Informationstechnik genutzt werden kann, um das Wachstum und die Beschäftigung zu erhöhen und vorschlagen, wie die Technik in höherem Grad zugänglich gemacht werden kann. Die Kommission muss sich außerdem ständig über die internationale Entwicklung orientieren.

Die Kommission muss der Regierung beistehen, ihre Rolle bei der IT-Entwicklung zu erfüllen. Das bedeutet u.a., dass die Kommission die Initiative zu neuen Entwicklungseinsätzen ergreifen muss. Sie muss die in verschiedenen Organen ständig fortschreitende Entwicklungsarbeit steuern und koordinieren und dafür sorgen, dass das Wissen über die Informationstechnik allen Teilen der Gesellschaft vermittelt wird.

Die IT-Kommission muss in übergreifenden und strategischen Fragen auf dem IT-Gebiet die Regierung beraten. Hierbei muss die IT-Kommission neue Entwicklungstendenzen aufzeigen und die Aufmerksamkeit der Regierung auf Gebiete lenken, wo die Einsätze unzureichend sind oder in verschiedene Richtungen zu gehen drohen.

Die Kommission muss verschiedene Gesellschaftsgebiete bewachen und vorschlagen, wie die Nutzung der Informationstechnologie in verschiedenen Teilen der Bevölkerung gefördert werden kann, wie zum Beispiel in Einwanderer- und Jugendgruppen.

Die Gebiete Datentechnik, Telekommunikation und Medien tendieren mehr und mehr zu einer Zusammenführung. Dieses führt in den kommenden Jahren wahrscheinlich zu einem Entstehen von neuen Dienstleistungen und zu veränderten Voraussetzungen für vorhandene Dienstleistungen, die ihrerseits Forderungen auf eine geänderte Gesetzgebung nach sich ziehen können. Ein besonderer Untersuchungsbeauftragter (Ku 1997:05) wurde einberufen, um die Koordination der Gesetzgebung für Radio, Fernsehen und die Telekommunikation zu untersuchen. Der Auftrag soll spätestens am 31.Oktober 1998 abgeliefert sein. Die Kommission muss weitere Gebiete, die Gegenstand für zukünftige Untersuchungen werden sollten und die eine gesellschaftliche Bereitschaft erforderlich machen können, identifizieren und vorschlagen.

Arbeitsformen und Zeitplan

Tätigkeitsplan

Mit Rücksicht auf die schwierige Vorhersehbarkeit der Entwicklung kann eine detaillierte Arbeitspriorität der IT-Kommission für die gesamte Auftragsperiode nicht festgelegt werden. Dieses muss stattdessen dadurch geschehen, dass die Kommission jedes Jahr, zusammen mit der Regierung, einen Tätigkeitsplan feststellt, in welchem Vorschläge für vorrangige Arbeitsaufgaben gemacht werden. Um eine zeitliche Anpassung zu erreichen, muss die Kommission laufend in Absprache mit der Regierung bestimmen, welchen Teilen des Auftrages ein besonderer Vorrang gegeben werden soll, welche Projekte initiiert werden sollen sowie den Bedarf an Maßnahmen im laufenden Tätigkeitsjahr abstimmen.

Netzwerke

Die jetzige IT-Kommission arbeitet u.a. mit Hilfe verschiedener Netzwerke, wie dem IT-rechtlichen Observatorium. Diese Arbeitsweise hat sich als effektiv erwiesen, wenn es darum geht, eine breite Kompetenz auf verschiedenen Gebieten um sich zu scharen und die durchgeführten Analysen zu verankern. Die neue IT-Kommission muss deswegen auf die gleiche Art arbeiten, aber dabei flexibel sein in Bezug auf die Zusammensetzung und die Zielsetzung der verschiedenen Netzwerke. Die Entwicklung auf dem IT-Gebiet sowie neue Problemgebiete können neue Gruppierungen erforderlich oder vorhandene Gruppierungen überflüssig machen.

Berichte

Mit Rücksicht auf die lange Zeit, die der Auftrag umfasst, muss die Kommission, neben den Berichten über verschiedene Spezialfragen, die nach und nach vorgestellt werden, jährlich, spätestens am 31. Mai, der Regierung einen Bericht über die Lage abgeben. Dieser soll einen Zusammenhang haben zu den vorrangigen Gebieten, die im Tätigkeitsplan bestimmt sind. Spätestens am 30. Mai 2003 muss die Kommission der Regierung einen Abschlussbericht vorlegen.

Für die Arbeit gilt die Regierungsdirektive an sämtliche Komitees und besondere Untersuchungspersonen, die regionalpolitischen Konsequenzen aufzuzeigen (dir. 1992:50), die öffentlichen Verbindlichkeiten zu prüfen (dir.1994:23), die gleichstellungspolitischen Konsequenzen aufzuzeigen (dir. 1994:124) sowie die Konsequenzen für die Kriminalität und die verbrechensvorbeugende Arbeit aufzuzeigen (dir. 1996:49).

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